I.
Geltung: Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres
Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedin-gungen;
entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn,
wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen
unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von
unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese
Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch
für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluß: Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf
einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden
bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an
uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene,
mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes
daran gebunden.
III. Preis: Alle von uns genannten Preise sind, soferne
nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer
zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher
Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse
oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante
Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten
wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremd-arbeiten,
Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die
Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften
gilt Pkt. III. nicht.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen Mangels gegenteiliger
Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe
der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten
Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen,
treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.
Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges
auf unserem Geschäfts-konto als geleistet. Bei Zahlungsverzug
des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz
des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren oder -
soweit es sich nicht um ein Kreditgeschäft mit Verbrauchern
handelt - Verzugs-zinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz
der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen.
V. Vertragsrücktritt Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder
anderen wichtigen Gründen, wie ins-besonders Konkurs des
Kunden oder Konkurs-abweisung mangels Vermögens, sowie bei
Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze
erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei
Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz
von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des
tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug
des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen
entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder
Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen
zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist
vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu
berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er
seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung
des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages
zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet,
nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in
Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich
entstandenen Schaden zu bezahlen. Bei Vertragsabschlüssen
im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumenten-schutzgesetz) kann der
Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten,
wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt
mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw.
bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertrags-abschlusses.
Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist
abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung
vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der
Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen,
so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung
von Unter-schriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die
Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren
Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen
ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht
möglich.
VI. Mahn- und Inkassospesen: Der Vertragspartner (Kunde)
verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger
entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckent-sprechenden
Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich
im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des
eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich
aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkasso-instituten
gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das
Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner,
pro erfolgter Mahnung einen Betrag von S 150,- sowie für
die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen
pro Halbjahr einen Betrag von S 50,- zu bezahlen.
VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug: Unsere Verkaufspreise
beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung.
Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte
Bezahlung von uns erbracht bzw. or-ganisiert. Dabei werden
für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten
Kosten samt einem angemessenen Regiekosten-aufschlag, mindestens
jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht-
und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.
Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei
ein branchen- üblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug),
sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die
Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr
von 0,1 % des Bruttorechnungs-betrages pro angefangenem
Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr
des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern.
Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung
zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens
2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten
und die Ware anderweitig zu verwerten.
VIII. Lieferfrist: Zur Leistungsausführung sind wir erst
dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen,
die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist,
insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten,
Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir
sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen
um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf
dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
IX. Erfüllungsort: Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
X. Geringfügige Leistungsänderungen: Handelt es sich nicht
um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige
für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs-
bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt
insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB
bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur,
etc.). |
XI.
Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht Gewährleistungsansprüche
des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl
entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener
Frist oder Preisminderung. Wandlung (Vertragsaufhebung)
kann der Kunde nur begehren, wenn der Mangel wesentlich
ist, nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und
Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist. Schadenersatzansprüche
des Kunden, die auf Behebung des Mangels durch Verbesserung
oder Austausch zielen, können erst geltend gemacht werden,
wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche
in Verzug geraten sind. Gewährleistungsansprüche müssen,
wenn es bewegliche Sachen betrifft, binnen eines Jahres
ab Ablieferung der Sache gerichtlich geltend gemacht werden.
Wird vom Kunde das Vorliegen eines Mangels behauptet, können
daraus resultierende Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleistung
oder Schadenersatz, nur geltend gemacht werden, wenn der
Kunde beweist, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der
Ablieferung der Ware vorhanden war; dies gilt auch innerhalb
der ersten sechs Monate nach Ablieferung der Ware. Der Kunde
hat im Sinne der §§ 377 f HGB überdies die Ware nach der
Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen
zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich,
längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung,
unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich
bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens
aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich
zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig
erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Unsere Verpflichtung
zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der
Gewährleistungsfrist; ein darüber hinaus gehender besonderer
Rückgriff des Kunden gemäß § 933b ABGB wegen selbst erfüllter
Gewährleistungspflichten wird ausge-schlossen. Sämtliche
Bestimmungen des Punktes XI. gelten bei Verbrauchergeschäften
nicht. XII. Schadenersatz Sämtliche: Schadenersatz-ansprüche
sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies
gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften
für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das
Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern
es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte
zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft,
so beträgt die Verjährungs-frist von Schadenersatzansprüchen
drei Jahre ab Ge-fahrenübergang. Die in diesen Geschäfts-bedingungen
enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz
gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder
anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht
wird. Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten
bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde
verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden
Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für
verlo-rengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden
Schäden die Verantwortung zu tragen hat.
XIII. Produkthaftung: Regressforderungen im Sinne des §
12 Produkthaftungsgesetzes sind aus-geschlossen, es sei
denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler
in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig
verschuldet worden ist.
XIV. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltend-machung Alle
Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert
und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur
dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich
erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene
Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen
Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen
- verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen
und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher
oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäfts-betrieb
der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf
er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung
über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere
nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen.
Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware,
insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes
oder der Verschlechterung.
XV. Forderungsabtretungen: Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt
tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber
Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung
unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer
Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen
seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession
zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern,
insbesondere in der offenen Posten - Liste einzutragen und
auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich
zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber
im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse
abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen
inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind
in den Grenzen des § 15 Versicherungsver-tragsgesetz bereits
jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne
unsere ausdrückliche Zu-stimmung nicht abgetreten werden.
XVI. Zurückbehaltung Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft,
so ist der Kunde bei gerecht-fertigter Reklamation außer
in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung
des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des
Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
XVII. Rechtswahl, Gerichtsstand: Es gilt öster-reichisches
Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien
vereinbaren österreichische, inländische Gerichts-barkeit.
Handelt es sich nicht um ein Verbraucher-geschäft, ist zur
Entscheidung aller aus diesem Ver-trag entstehenden Streitigkeiten
das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht
ausschließlich örtlich zuständig.
XVIII. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht: Der
Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag
mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses
Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und
verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen
seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange
das vertragsgegen-ständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig
vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen,
so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie
an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben
ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und
dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält
daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
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